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Weltweit vereinheitlichte Musterverträge bestimmen die Vertragsgestaltung im grenzüberschreitenden Finanzverkehr. Diese Musterverträge werden von privaten Organisationen wie der International Chamber of Commerce (ICC), der Loan Market Association (LMA) und der International Swaps and Derivatives Association (ISDA) geschaffen. Torsten Kindt zeigt, dass auf Grundlage der Muster ein bereichsspezifisches transnationales Vertragsrecht entsteht, das jedoch auf vielfältige Weise mit dem staatlichen Recht verwoben bleibt. Er entwickelt Leitlinien für einen responsiven Umgang mit musterbasierten transnationalen Verträgen im staatlichen Kollisions-, Vertrags- und Internationalen Zivilverfahrensrecht, die auch über den Finanzbereich hinaus zu einem produktiven Zusammenwirken privater und staatlicher Ordnung beitragen können.
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Flüchten deutsche Unternehmen aufgrund des nationalen AGB-Rechts durch Rechtswahl in ihren Handelsverträgen in ausländische Rechtsordnungen? Sollte die deutsche AGB-Kontrolle im unternehmerischen Rechtsverkehr daher liberalisiert werden? In der anhaltenden Reformdebatte wird das Risiko einer Rechtsflucht besonders hervorgehoben. Wie groß ist diese Gefahr jedoch wirklich? Welchen Unternehmen würde eine liberalisierende Reform nützen und welchen schaden? Diese Fragen untersucht Antonia Sommerfeld und liefert dadurch wichtige Erkenntnisse für die gegenwärtige Reformdebatte. Sie zeigt, dass der Einfluss des AGB-Rechts als Auslöser für eine Rechtsflucht überschätzt wird und dass eine vermehrte Wahl der deutschen Rechtsordnung in Handelsverträgen nicht allein durch eine Reform des AGB-Rechts erreicht werden kann. Die Arbeit wurde mit dem mit dem Förderpreis der Esche Schümann Commichau Stiftung 2021 ausgezeichnet.
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Die Organhaftung zeigt eine beweisrechtliche Besonderheit: Nicht die Gesellschaft muss die Pflichtverletzung beweisen, sondern das Organmitglied muss sich nach § 93 Abs. 2 Satz 2 AktG (analog) entlasten. Die Beweislastumkehr wirft in der Praxis eine Reihe von Problemen auf, und auch ihre theoretische Fundierung harrte bislang einer abschließenden Klärung. Nadja Danninger beleuchtet das Thema nach einer beweisrechtlichen Einführung aus fünf Blickwinkeln: Rechtsgeschichte, Rechtsdogmatik, Rechtspraxis, Rechtsvergleichung und Rechtspolitik. Die Verfasserin legt die römisch-rechtlichen Wurzeln ebenso frei wie die höchst unterschiedliche Behandlung der Beweislastfrage in 15 untersuchten Rechtsordnungen. Neben der Analyse der Theorie untersucht sie ausgewählte praktische Konstellationen und zeigt damit auf, wie der beweisrechtliche Balanceakt in Theorie und Praxis gelingen kann.
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