Résultats 7 ressources
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Gesellschaftsformen bilden die Essenz des Gesellschaftsrechts. Der vorliegende Band untersucht, welche Bereicherungen das Rechtsformentableau in jüngerer Zeit erfahren hat. Als Untersuchungsgegenstand dienen ihm rund 20 ausgewählte Rechtsformneuschöpfungen aus dem In- und Ausland, deren Entstehen und Entwicklung im Einzelnen aufbereitet werden. Wichtige Leitfragen lauten: Wann und warum haben Reformgesetzgeber neue Gesellschaftsformen eingeführt? Von wem stammte die Anregung zu ihrer Einführung? In welcher Hinsicht unterscheiden sie sich von den traditionellen gesellschaftsrechtlichen Gussformen? Wie haben sie sich seither im nationalen und internationalen Rechtsformenwettbewerb behauptet? Durch diese akribischen Einzelstudien entsteht ein facettenreiches Bild des Ideenreichtums in- und ausländischer Reformgesetzgeber mitsamt ihren Wegbereitern aus Unternehmenspraxis, Anwaltschaft, Notariat, Rechtspolitik und Rechtswissenschaft.
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Weltweit vereinheitlichte Musterverträge bestimmen die Vertragsgestaltung im grenzüberschreitenden Finanzverkehr. Diese Musterverträge werden von privaten Organisationen wie der International Chamber of Commerce (ICC), der Loan Market Association (LMA) und der International Swaps and Derivatives Association (ISDA) geschaffen. Torsten Kindt zeigt, dass auf Grundlage der Muster ein bereichsspezifisches transnationales Vertragsrecht entsteht, das jedoch auf vielfältige Weise mit dem staatlichen Recht verwoben bleibt. Er entwickelt Leitlinien für einen responsiven Umgang mit musterbasierten transnationalen Verträgen im staatlichen Kollisions-, Vertrags- und Internationalen Zivilverfahrensrecht, die auch über den Finanzbereich hinaus zu einem produktiven Zusammenwirken privater und staatlicher Ordnung beitragen können.
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Flüchten deutsche Unternehmen aufgrund des nationalen AGB-Rechts durch Rechtswahl in ihren Handelsverträgen in ausländische Rechtsordnungen? Sollte die deutsche AGB-Kontrolle im unternehmerischen Rechtsverkehr daher liberalisiert werden? In der anhaltenden Reformdebatte wird das Risiko einer Rechtsflucht besonders hervorgehoben. Wie groß ist diese Gefahr jedoch wirklich? Welchen Unternehmen würde eine liberalisierende Reform nützen und welchen schaden? Diese Fragen untersucht Antonia Sommerfeld und liefert dadurch wichtige Erkenntnisse für die gegenwärtige Reformdebatte. Sie zeigt, dass der Einfluss des AGB-Rechts als Auslöser für eine Rechtsflucht überschätzt wird und dass eine vermehrte Wahl der deutschen Rechtsordnung in Handelsverträgen nicht allein durch eine Reform des AGB-Rechts erreicht werden kann. Die Arbeit wurde mit dem mit dem Förderpreis der Esche Schümann Commichau Stiftung 2021 ausgezeichnet.
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Die Organhaftung zeigt eine beweisrechtliche Besonderheit: Nicht die Gesellschaft muss die Pflichtverletzung beweisen, sondern das Organmitglied muss sich nach § 93 Abs. 2 Satz 2 AktG (analog) entlasten. Die Beweislastumkehr wirft in der Praxis eine Reihe von Problemen auf, und auch ihre theoretische Fundierung harrte bislang einer abschließenden Klärung. Nadja Danninger beleuchtet das Thema nach einer beweisrechtlichen Einführung aus fünf Blickwinkeln: Rechtsgeschichte, Rechtsdogmatik, Rechtspraxis, Rechtsvergleichung und Rechtspolitik. Die Verfasserin legt die römisch-rechtlichen Wurzeln ebenso frei wie die höchst unterschiedliche Behandlung der Beweislastfrage in 15 untersuchten Rechtsordnungen. Neben der Analyse der Theorie untersucht sie ausgewählte praktische Konstellationen und zeigt damit auf, wie der beweisrechtliche Balanceakt in Theorie und Praxis gelingen kann.
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Nach §1066 ZPO gelten die Vorschriften über vertraglich vereinbarte Schiedsgerichte entsprechend für "Schiedsgerichte, die in gesetzlich statthafter Weise durch letztwillige [...] Verfügungen angeordnet werden". Während solche letztwilligen Schiedsverfügungen im 20.Jahrhundert sehr selten waren, beschäftigen sie heute die deutschen Gerichte mit gewisser Regelmäßigkeit. Mit Zunahme der praktischen Relevanz rücken auch die dogmatischen Grundlagen letztwilliger Schiedsverfügungen in den Fokus: Warum darf der Erblasser nicht nur materielle, sondern auch prozessuale Verfügungen von Todes wegen treffen? Wie weit reicht die Zuständigkeit des letztwillig eingesetzten Schiedsgerichts? Und welches Recht ist anzuwenden, wenn der Erbfall grenzüberschreitende Bezüge aufweist? Jakob Gleim beantwortet diese Fragen und bezieht dabei im Rahmen eines Rechtsvergleichs auch das US-amerikanische Recht ein. Fürdie vorliegende Dissertation wurde Jakob Gleim mit der2020 der Max-Planck-Gesellschaft ausgezeichnet. Is it possible for the testator to mandate unilaterally that all disputes concerning the estate are to be arbitrated instead of litigated? While such a testamentary arbitration clause is an expression of the decedent’s freedom of disposition, it contradicts the beneficiaries’ right of access to a public court. In his dissertation, Jakob Gleim examines the tension between the decedent’s freedom of disposition and the rights of the beneficiaries, balancing these two positions against one another and thereby identifying the reasons and the limitations of the validity of testamentary arbitration clauses. While such clauses were rather rare in the 20th century, German courts have to deal with them more regularly nowadays. In his dissertation, Gleim explores the practical significance of testamentary arbitration clauses as well as their advantages and disadvantages. The author also addresses the questions of how far the jurisdiction of the arbitral tribunal extends and which law is to be applied in cross-border cases. The inquiry also includes insights gained from a comparative analysis of US-American law.
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The future of sustainable development in Africa and for its growing population will depend on investments which might come mostly from abroad attracted by a favourable investment climate (or ecosystem). It is rather doubtful that the actual ('old') international legal framework for investment-related and investment-specific measures which does hardly create an adequate balance between the interests of all important public as well as private stakeholders would meet the requirement of today and tomorrow. But any alterations or improvements must start from the present state of things. So, this study looks at the different levels and various instruments dealing with traditional standards of investment and investor protection, e.g. BITs und TIPs, and at the activities of global, regional and sub-regional organizations (in particular EU and OHADA). Moreover, new developments at global and regional levels are discussed including trends showing a somewhat specific African approach to investment issues ('Africanization'). Finally, a very important topic, i.e. the relation between investment protection and human rights (of investors and of other people negatively affected by relevant activities), is described and assessed in more detail. A second part of the analysis will turn to elaborating on dispute settlement and enforcement issues since till today, there seems to be a sharp distinction between Investor-State- Dispute Settlement (ISDS) by way of mediation, conciliation and arbitration on the one hand and judicial redress by national courts (of home, host or third States) on the other.
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